„Sagen Sie mal, wieso sagen Sie eigentlich Kontrakt?“ Das ist so eine Frage. Ich bemühe das Lexikon: „Kontrakt (lateinisch contractus) wird bei Anwälten oder in der Finanzwelt als Bezeichnung für eine verbindliche Vereinbarung oder einen Vertrag verwendet.“ In der Sozialarbeit taucht der Begriff Kontraktarbeit auf. Es werden schriftliche oder mündliche Verabredungen getroffen, die zwischen allen Beteiligten ausgehandelt werden. Bei der Kontraktarbeit handelt es sich um wechselseitige Interaktionen. Das beschreibt den supervisorischen Kontrakt ganz gut. Es ist die Mischung zwischen festen, vertraglichen Vereinbarungen, wie Zeit, Ort und Honorar und den Absprachen über Inhalte, Methoden und die Gestaltung der supervisorischen Arbeitsbeziehung. Und diese Mischung finde ich mit dem Begriff Kontrakt ganz gut umschrieben.
2. Dezember – Supervisorischer Adventkalender: „Was ich schon immer mal fragen wollte“
