Beitrag 3: Rollen und Aufgaben in der kollegialen Beratung
Zu Beginn jeder Beratung erhält jede Teilnehmende eine Rolle, die jeweils beschreibt, welche Aufgaben die Beteiligten in welcher Phase der Beratung übernehmen. In jedem Beratungsdurchgang sind folgende Rollen jeweils neu zu besetzen:
Fallgebende: Im Zentrum jedes Beratungsdurchgangs stehen das Praxisproblem und das Beratungsanliegen des Fallgebenden. Die fallgebende Person stellt die Ausgangssituation und das eigene Erleben in einer spontan formulierten Schilderung dar. Daran im Anschluss formuliert die fallgebende Person ihr Beratungsanliegen als Schlüsselfrage.
Moderierende: Die Aufgabe besteht darin, im Auftrag der Gruppe die Diskussion zu leiten und darauf zu achten, dass die Abfolge und Inhalte der Arbeitsschritte sowie die verabredete Zeitstruktur eingehalten werden. Die moderierende Person eröffnet und schließt den Beratungsdurchlauf, leitet in die einzelnen Phasen über und hat die Zeit im Blick.
Beratende: Die anderen Gruppenmitglieder nehmen die Rolle der kollegialen Beratenden ein, die dem Fallgebenden ihre Fragen, Eindrücke und Gedanken, Ideen und Lösungsvorschläge zur Beantwortung der Schlüsselfrage zur Verfügung stellen. Für die Phase der Ideensammlung bietet es sich an, aus dem Kreis der Beratenden eine Person zu wählen, die die Einfälle der Gruppe notiert.
Im nächsten Blogbeitrag stelle ich den Ablauf einer kollegialen Beratung dar. Bis dahin wünsche ich Ihnen eine gute Zeit.