Supervision findet in einem definierten Rahmen statt. In Fachjargon das Setting genannt. Wofür ist dieser definierte Rahmen notwendig? Die Antwort klingt so banal und ist doch wichtig: damit der Arbeits- und Schutzraum entstehen kann, der für supervisorisches Arbeiten wichtig ist. Zu diesem gesicherten Rahmen gehören verschiedene Zutaten, wie zu einem guten und nahrhaften Essen:
- Klärung der Frage, wer ist neben den Supervisanden noch Vertragspartner. Das ist bei Supervision innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation sehr wichtig.
- Denn darüber klärt sich die Frage: Wer trägt die Kosten für die Supervision und
- die Frage, wie mit Verschwiegenheit umgegangen wird, beziehungsweise wie eine klare Verabredung getroffen wird, welche Inhalte geschützt sind und welche Sachfragen im Unternehmen weiter kommuniziert werden und von wem. Das ist ein sehr wichtiger, verbindlich zu klärender Punkt, besonders wenn das auftraggebende Unternehmen konkrete Ziele mit der Supervision verbindet. Es muss Klarheit drüber herrschen, was verlässlich im Raum bleibt.
- Darüber hinaus gehören zum Setting auch inhaltliche Fragen, welche Themenschwerpunkte bearbeitet werden sollen und
- Welche „Spielregeln“ sonst noch verabredet werden müssen; z.B. wie mit Störungen umgegangen wird, wer wofür verantwortlich ist.
- Außerdem sind Verabredungen über den Zeitrahmen und den Ort notwendig.
Diese Zutaten unterstreichen, dass Supervision Beziehungsgeschehen ist. Ja vielmehr, Supervision kann nur in einer von Supervisorin und Supervisanden definierten und gesicherten Beziehung stattfinden. Und diese Beziehung unterscheidet sich von anderen Beziehungen, wie freundschaftlichen, kollegialen und familiären Beziehungen.
Als Supervisorin bin ich Expertin für den Beratungsprozess, gemeinsam mit den Supervisanden versuche ich den roten Faden in Blick zu behalten, dafür zu sorgen, dass alle Beteiligten sich auch beteiligen können. Hier bin ich auf die Mitarbeit der Supervisanden angewiesen, ohne deren zutun kann keine Supervisionsprozess gelingen. Salopp gesagt, die Supervisanden sind für die Themen zuständig, die Supervisorin für die Art der Bearbeitung. An dieser Stelle kündigt sich der folgende Blogbeitrag an: Was hat es mit dem Unbewussten im Supervisionsprozess auf sich.
Ich hoffe Sie hatten heute eine interessante Lektüre und freuen sich auf den nächsten Beitrag: Unbewusstes als handlungsleitend anerkennen